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Chefbüro einrichten: Design, Normen und Ergonomie

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Chefbüro in einem Obergeschoss: heller Holzschreibtisch auf schlankem Metallgestell, schwarzer Leder-Drehstuhl mit hoher Rückenlehne, bodentiefe Fenster mit Blick auf Hochhäuser, links eine begrünte Wand mit rundem Besprechungstisch, rechts eine helle Schrankwand
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Ein Chefbüro ist zwei Dinge gleichzeitig: der Arbeitsplatz einer einzelnen Person und der Raum, in dem diese Person empfängt. Das eine verlangt Ergonomie, das andere Haltung. Beides zusammen geht – aber nur, wenn die Einrichtung an etwas Nachprüfbarem hängt und nicht am Verkaufsprospekt.

Der Chefsessel: Prestige ist kein Prüfkriterium

Anders als ein einfacher Bürostuhl wird der Chefsessel auf eine Person zugeschnitten. Sie sitzen darin stundenlang, deshalb steht die Ergonomie vor allem anderen – vor der Lederqualität und vor der Silhouette.

Typisch für diese Klasse sind eine hohe Rückenlehne und zurückhaltende Armlehnen. Eine ruhige Linie mit hochwertigem Material wirkt in einem Büro schlicht besser als ein massiver Klotz. Nur: Weder die Lehnenhöhe noch das Leder sagen etwas darüber, ob der Stuhl sich Ihnen anpasst. Das entscheidet die Mechanik.

Der zweite Teil derselben Normenreihe ist beim Kauf mindestens so nützlich: DIN EN 1335-1 in der Ausgabe 2023-07 legt die Maße von vier Typen von Büro-Arbeitsstühlen fest und beschreibt, wie diese Maße bestimmt werden. Fragen Sie also, welchem Typ das Modell zugeordnet ist. Ein Händler, der darauf keine Antwort hat, verkauft Möbel, keine Arbeitsmittel.

Der Arbeitstisch: erst die Maße, dann das Material

Der Tisch ist das zweite Hauptstück, und hier wird am häufigsten nach Optik entschieden. Ein zurückhaltender Entwurf trägt einen Raum besser als ein Schreibtisch voller Schübe: eine ruhige Platte, dazu Rollcontainer, die darunter verschwinden. Holz, Metall und Glas bleiben die drei Materialien, mit denen sich das ohne Stilbruch lösen lässt; abgerundete Kanten wirken heute moderner als die strenge Rechteckform.

Der prüfbare Teil steckt aber vor dem Material. DIN EN 527-1 in der Ausgabe 2011-08 legt die Maße von Büro-Arbeitstischen fest – getrennt danach, ob im Sitzen, im Sitzen und Stehen oder im Stehen gearbeitet wird. Das ist die Frage, die Sie dem Anbieter stellen: nach welcher dieser drei Haltungen ist das Modell bemessen?

Und eine Frage, die man sich selbst stellen sollte: Wie glänzend darf die Oberfläche sein? Eine stark spiegelnde Platte unter einem großen Fenster erzeugt genau die Blendung, die den Bildschirm unlesbar macht.

Ein Chefbüro bleibt ein Bildschirmarbeitsplatz

Der Raum mag repräsentativ sein – gearbeitet wird darin am Bildschirm, und dafür gilt in Deutschland ein eigener Rahmen.

Warum das auch in einem Einzelbüro zählt, beschreibt die DGUV nüchtern: Hohe Konzentration, lange ermüdende Tätigkeiten, Sehprobleme, schlechte Beleuchtung und Blendung sowie eine nicht ergonomische Arbeitsplatzgestaltung können zu Müdigkeit, Augenbeschwerden, Kopfschmerzen, Verspannungen und Rückenproblemen führen. Das Mobiliar ist dabei nur ein Teil der Antwort; der andere ist die Organisation des Tages.

Wer tiefer einsteigen will, findet in der DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ (Ausgabe Juli 2019) die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, ergonomischen und arbeitspsychologischen Anforderungen an genau diese Arbeitsplätze zusammengefasst.

Stauraum, Zonen und eine Farbkarte

Ein Chefbüro dient oft zugleich als kleiner Besprechungsraum. Trennen Sie die beiden Zonen sichtbar, auch wenn sie im selben Raum liegen: ein Teppich, der die Besprechungsecke abgrenzt, eine begrünte Trennwand, ein niedriges Regal, das die Sicht bricht, ohne das Licht zu nehmen.

Beim Stauraum gilt eine einfache Regel: Was Papier ist, gehört hinter eine Tür. Container, Schränke und Truhen nehmen Aktenstapel auf, offene Regale bleiben den wenigen Stücken vorbehalten, die man zeigen will – Bilder, Objekte, Auszeichnungen.

Damit das Ganze zusammenhält, lohnt eine vorab festgelegte Karte aus Farben und Materialien. Helle, neutrale Töne als Grundlage, Holz als Wärme, ein einziger dunkler Akzent. Drei Materialien reichen; das vierte ist meistens das, was den Raum unruhig macht.

Was ein Chefbüro am Ende tragfähig macht

Repräsentation und Ergonomie stehen sich nicht im Weg. Sie werden nur unterschiedlich geprüft: Die eine beurteilen Sie mit dem Auge, die andere anhand von Normangaben und der Frage, wie der Tag am Bildschirm organisiert ist.

Wenn Sie aus diesem Text drei Dinge mitnehmen, dann diese: die Ausgabe der Norm nennen lassen, nicht nur ihre Nummer; den Arbeitstisch nach der tatsächlichen Arbeitshaltung bemessen; und den Platz so stellen, dass das Fenster den Bildschirm nicht blendet. Der Rest ist Einrichtung.

Richtig-oder-falsch-Quiz

Richtig oder falsch: Irrtümer rund ums Chefbüro

  1. Frage 1 / 3

    Für Bildschirmarbeitsplätze gibt es in Deutschland keine eigene technische Regel.

    Seit dem 1. Juli 2024 gilt die ASR A6 „Bildschirmarbeit“. Sie konkretisiert § 3a Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 6 des Anhangs und erfasst ausdrücklich auch Telearbeitsplätze.

Häufige Fragen

Welche Maße soll ein Chefschreibtisch haben?
Gehen Sie von DIN EN 527-1:2011-08 aus. Die Norm legt die Maße von Büro-Arbeitstischen fest, und zwar getrennt für Tätigkeiten im Sitzen, im Sitzen und Stehen sowie im Stehen. Fragen Sie den Anbieter also nicht nur, ob das Modell der Norm entspricht, sondern für welche dieser drei Arbeitshaltungen. Alles Weitere – Plattenstärke, Furnier, Kantenprofil – ist Gestaltung und sagt über die Eignung nichts.
Ist ein Chefsessel automatisch ergonomisch?
Nein. Hohe Rückenlehne und Leder sagen nichts über die Verstellbarkeit. Der prüfbare Bezugspunkt ist DIN EN 1335: Teil 1 in der Ausgabe 2023-07 legt die Maße von vier Typen von Büro-Arbeitsstühlen fest, Teil 2 in der Ausgabe 2019-04 die Sicherheits-, Festigkeits- und Dauerhaltbarkeitsanforderungen – auf Basis von acht Stunden täglicher Benutzung durch Personen bis 110 kg. Lassen Sie sich die Konformität schriftlich bestätigen.
Gilt die ASR A6 auch im Homeoffice?
Die ASR A6 „Bildschirmarbeit“ gilt seit dem 1. Juli 2024 und konkretisiert § 3a Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 6 des Anhangs. Sie erfasst dabei auch Telearbeitsplätze, also fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Für ein Chefbüro, das teils zu Hause und teils in der Firma steht, heißt das: Der Maßstab ist an beiden Orten derselbe.
Wie trenne ich Arbeitsplatz und Besprechungsecke im selben Raum?
Setzen Sie die Grenze auf dem Boden und in der Höhe, nicht allein durch Möbel: ein Teppich, der die Besprechungszone abgrenzt, eine begrünte Trennwand oder ein niedriges Regal, das die Sicht bricht, ohne das Licht zu nehmen. Stellen Sie den Arbeitsplatz nicht in die Fensterachse – Blendung und Spiegelungen auf dem Bildschirm sind der häufigste Grund, warum ein schön eingerichteter Raum sich schlecht arbeiten lässt.
Wie viele Pausen sind bei Bildschirmarbeit vorgesehen?
Eine feste Minutenzahl nennt die Verordnung nicht. Das BMAS beschreibt die Pflicht so: Der Arbeitgeber muss die Bildschirmarbeit so organisieren, dass einseitige oder monotone Belastungen vermieden oder durch regelmäßige Erholungspausen unterbrochen werden. Praktisch heißt das, Tätigkeiten zu mischen und den Bildschirm regelmäßig zu verlassen – auch dann, wenn der Stuhl gut ist.

Quellen

  1. 1

    DIN MediaDIN EN 1335-1:2023-07 – Büromöbel, Büro-Arbeitsstuhl, Teil 1: Maße, Bestimmung der Maße

  2. 2

    DIN MediaDIN EN 1335-2:2019-04 – Büromöbel, Büro-Arbeitsstuhl, Teil 2: Sicherheitsanforderungen

  3. 3

    DIN MediaDIN EN 527-1:2011-08 – Büromöbel, Büro-Arbeitstische, Teil 1: Maße

  4. 4

    Arbeit & Gesundheit – Deutsche Gesetzliche UnfallversicherungSicher und gesund am Bildschirm arbeiten

  5. 5

    Bundesministerium für Arbeit und SozialesSicherheit in Arbeitsstätten

  6. 6

    IFA – Deutsche Gesetzliche UnfallversicherungInnenraumarbeitsplätze: Arbeitsplatz – Bildschirmgeräte

  7. 7

    DGUV PublikationenDGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung