
Ein Grundstück, das zwei Saisons ohne Pflege geblieben ist, kommt nicht in einem Wochenende zurück. Die Reihenfolge zählt mehr als die Kraft: schneiden vor roden, roden vor düngen. Andersherum ergibt dieselbe Arbeit einen verdichteten Boden, abgerissene Wurzeln unter der Oberfläche und Brombeeren, die kräftiger wiederkommen als zuvor.
Erst sehen, was noch lebt
Beginnen Sie damit, das Überlebende abzugrenzen. Unter den Ranken hält sich oft ein Staudenbeet, und der totgeglaubte Apfelbaum braucht nur einen Aufbauschnitt. Markieren Sie diese Zonen mit Pflöcken, bevor das erste Messer läuft.
Ein verwilderter Garten hat immer noch eine Struktur. Sie wiederzufinden kostet weniger, als eine neue zu erfinden.
Suchen Sie dabei auch die Spuren der ursprünglichen Anlage: verschüttete Kanten, Platten, Bewässerungsschächte. Sie verraten, wo die Wege verliefen – und ersparen Ihnen einen Entwurf, der gegen die eigene Logik des Grundstücks arbeitet.
Hoch schneiden, dann wiederkommen
Gehen Sie zuerst auf etwa dreißig Zentimeter über dem Boden durch. Danach sehen Sie das Relief, die Kanten, die Stümpfe. Der zweite Schnitt, eine Woche später, erfolgt auf Sicht – und ohne dass ein Messer auf einem Stein bricht, den das Gestrüpp verdeckt hatte.
Der Abstand zwischen den Durchgängen hat einen zweiten Nutzen: Der Wiederaustrieb zeigt, welche Wurzeln die zähesten sind. Genau diese müssen später heraus – die anderen nicht.
Roden, dann füttern
Das Roden kommt als letzter der zerstörenden Schritte, wenn Sie endlich wissen, was bleibt. Arbeiten Sie auf abgetrocknetem Boden, weder staubtrocken noch durchnässt: Dann kommen die Wurzeln ganz heraus, statt in zehn Zentimetern Tiefe abzureißen.
Wiederholtes Schneiden erschöpft die meisten ausdauernden Arten binnen einer Saison. Wer trotzdem zu einem Präparat greifen will, sollte zwei Grenzen kennen. Im Haus- und Kleingarten sind ohne Sachkundenachweis nur Mittel mit dem Aufdruck „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig“ erlaubt. Und auf befestigten Flächen – Wegen, Wegrändern, Garagenzufahrten, Stellplätzen – ist die Anwendung ausgeschlossen; eine Ausnahmegenehmigung erteilt allein der Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes, unabhängig davon, was auf der Packung steht.
Kompost und Bodenverbesserer kommen erst danach. Einen Boden zu füttern, in dem noch Queckenrhizome sitzen, heißt die Quecke zu füttern.
Eine Saison Beobachtung, bevor gebaut wird
Ist die Fläche sauber, lassen Sie sie eine volle Saison ruhen, bevor Sie schwere Arbeiten beginnen. Dann wissen Sie, wo das Wasser steht, wo die Sonne brennt und was der Boden tatsächlich annimmt.
Der eigene Kompost darf in dieser Zeit reifen. Für die Verwertung von Kompost und Gärresten aus Bioabfällen auf Böden gilt seit 1998 ein eigener Rahmen, die Bioabfallverordnung – gedacht ist sie für die gewerbliche Verwertung, aber sie erklärt, warum sortenreines Ausgangsmaterial auch im Garten die bessere Wahl ist.
Die Methode im Überblick
Aufnehmen und markieren, was noch lebt
Vor dem ersten Schnitt Pflöcke um die Stauden, Sträucher und Bäume setzen, die überlebt haben. Was der Freischneider erwischt, kommt nicht zurück.
Hoch schneiden, auf etwa dreißig Zentimeter
Ein erster hoher Durchgang legt Relief, verschüttete Kanten und Stümpfe frei, ohne dass ein Messer auf einem Stein bricht, den das Gestrüpp verdeckt hat.
Eine Woche warten, dann auf Sicht nachschneiden
Der Wiederaustrieb zeigt, welche Wurzeln die zähesten sind. Der zweite Schnitt geht bodennah – und diesmal in Kenntnis des Untergrunds.
Roden, wenn der Boden abgetrocknet ist
Weder staubtrocken noch durchnässt: Dann kommen die Wurzeln ganz heraus, statt in zehn Zentimetern Tiefe abzureißen und im Folgejahr wieder auszutreiben.
Den Boden zuletzt füttern
Kompost und Bodenverbesserer kommen erst, wenn die Fläche sauber ist. Wer vorher düngt, düngt die Quecke, die noch im Boden sitzt.
Richtig-oder-falsch-Quiz
Richtig oder falsch: Irrtümer bei der Rückeroberung eines Gartens
Frage 1 / 4
Brombeeren reißt man aus, bevor der Freischneider zum Einsatz kommt.
Umgekehrt: erst hoch schneiden, das legt Relief und Hindernisse frei. Wer in die Masse hineingreift, reißt die Wurzeln zehn Zentimeter tief ab – und garantiert damit den Wiederaustrieb im nächsten Frühjahr.
Frage 2 / 4
Eine verwilderte Hecke darf im Juli komplett auf den Stock gesetzt werden.
Im Schonungszeitraum vom 1. März bis 30. September dürfen Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Zulässig bleiben nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung.
Frage 3 / 4
Auch der Apfelbaum im eigenen Garten darf im Sommer nicht gefällt werden.
Für Bäume greift das befristete Fällverbot nur außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen – Haus- und Kleingärten sind ausgenommen. Örtliche Baumschutzsatzungen und der Schutz von Horst- und Höhlenbäumen gelten aber weiter, deshalb lohnt die Nachfrage bei der Kommune.
Frage 4 / 4
Ein Unkrautmittel aus dem Baumarkt darf auf der Garageneinfahrt eingesetzt werden.
Nein. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Flächen angewendet werden – Wege, Zufahrten und Stellplätze fallen darunter. Und im Kleingarten sind ohne Sachkundenachweis nur Mittel mit dem Aufdruck „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig“ erlaubt.
Häufige Fragen
- Wie lange dauert es, einen verwilderten Garten zurückzuholen?
- Rechnen Sie für 500 m², die zwei Saisons brachlagen, mit drei bis sechs Wochen, wenn Sie an Wochenenden arbeiten. Der größere Teil dieser Zeit ist Wartezeit zwischen den Durchgängen, nicht Arbeitszeit. Wer die Pausen streicht, arbeitet zweimal: Der zweite Schnitt ist erst dann sinnvoll, wenn der Wiederaustrieb gezeigt hat, wo die zähesten Wurzeln sitzen.
- Braucht man ein chemisches Unkrautmittel?
- In den meisten Fällen nicht: Wiederholtes Schneiden erschöpft die ausdauernden Arten binnen einer Saison, ganz ohne Präparat. Wer dennoch zu einem Mittel greift, darf im Haus- und Kleingarten ohne Sachkundenachweis nur solche mit dem Aufdruck „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig“ einsetzen – und auf befestigten Flächen wie Wegen, Zufahrten und Stellplätzen gar keine.
- Wann fängt man am besten an?
- Im Spätwinter, zwischen Ende Januar und Ende Februar. Die Vegetation ist niedrig, der Boden noch weich, und Sie haben die ganze Wachstumssaison vor sich. Vor allem aber liegt dieses Fenster außerhalb des Schonungszeitraums vom 1. März bis 30. September, in dem Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen.
- Darf ich den alten Baum im Garten selbst fällen?
- Das befristete Fällverbot vom 1. März bis 30. September gilt für Bäume nicht, wenn sie auf gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen – Haus- und Kleingärten zählen dazu. Zwei Dinge bleiben dennoch zu prüfen: die örtliche Baumschutzsatzung, die viele Kommunen erlassen haben, und der Artenschutz, denn Horst- und Höhlenbäume sind als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte ganzjährig geschützt. Auskunft geben Kommunal- und Kreisverwaltung.
- Wohin mit dem Schnittgut?
- Verholzte Triebe häckseln und als Mulch auf den bereits freigelegten Flächen ausbringen, weiches Kraut kompostieren. Nur zwei Dinge sollten das Grundstück verlassen: Brombeerranken und alles, was schon in Samen steht – sonst säen Sie die Fläche selbst wieder ein. Für größere Mengen nimmt der kommunale Wertstoffhof Grünschnitt an.
Quellen
- 1
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-WestfalenGehölzpflege – Schutz von Bäumen, Hecken und Gebüschen
- 2
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-WestfalenGehölzpflege: Nicht alles ist erlaubt!
- 3
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)Pflanzenschutzmittel für Haus und Kleingarten
- 4
Statistisches Bundesamt (Destatis)14,4 Millionen Tonnen Bioabfälle im Jahr 2020
- 5
UmweltbundesamtBioabfälle – Aufkommen, Behandlung und Verwertung
